Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Unsere Kunden sind sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) als auch Unternehmer gemäß § 14 BGB, welche auch Kaufleute gemäß § 1 HGB sein können. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer gemäß § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend „Verkaufsbedingungen" genannt) enthalten differenzierende Regelungen im Hinblick auf die Eigenschaft unserer Kunden als Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB), soweit dies ausdrücklich festgeschrieben wird. Kaufmann im Sinne des § 1 HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, d.h. ein Unternehmen, das einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit eine laufende Geschäftsbeziehung zumKunden besteht.
2. Angebot - Angebotsunterlagen
2.1 Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Modellen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Preisangaben und -änderungen
3.1 Gegenüber Kunden, die als Unternehmer anzusehen sind, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder materiellen Preisänderungen eintreten. Die Kostenänderungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
3.2 Gegenüber Verbrauchern als Kunden behalten wir uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder materiellen Preisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden (siehe Satz 1) ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu.
3.3 Die unter 3.1 und 3.2 getroffenen Regelungen zur Preisänderung gelten nur, soweit keine Festpreise zwischen den Parteien vereinbart sind.
4. Lieferung und Verzug
4.1 Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (siehe unter Ziffer 9.1), trägt der Kunde die entsprechenden Kosten.
4.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit anstelle einer einheitlichen Lieferung mehrere Lieferungen des aus mehreren Teilen bestehenden Leistungsgegen-standes innerhalb der Lieferfrist erfolgen, den Lieferumfang und die Lieferfrist dementsprechend nicht abändern, und dem Kunden eine Lieferung in Teilen und zeitlichen Abständen zugemutet werden kann. Die Zumutbarkeit ist dann nicht gegeben, wenn die Art und die typische Verwendung des Leistungsgegenstandes eine einheitliche und vollständige Lieferung erforderlich machen. Ein etwaiges Recht des Kunden, vom gesamten Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen, bleibt unberührt, soweit der Kunde an der Teilleistung kein Interesse hat.
4.3 Soweit ein anderer Ort als der unter Ziffer 9.1 bestimmte Erfüllungsort Ziel der Lieferung ist, bleibt die Wahl des Transportweges und der Transportmittel uns vorbehalten. In Abweichung von 4.1 können die Parteien die freie Anlieferung, insbesondere freie Baustelle oder freie Lager, vereinbaren. Anlieferung deutet, dass das Abladen der zu liefernden Waren vom Kunden übernommen wird und die Anfahrt zum Kunden mit einem schweren Lastzug möglich ist. Soweit das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die mit schwerem Lastzug befahrbare Anfuhrstrasse verlässt, haftet der Kunde für etwaige Schäden. Ein etwaig vom Kunden nachzuweisendes Mitverschulden bleibt unberührt. Das Abladen hat unverzüglich und sachgerecht durch den Kunden zu erfolgen.
4.4 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt voraus, dass von dritter Seite eine Lieferung an uns ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgt, es sei denn, dass eine verbindliche Lieferfrist gegenüber dem Kunden schriftlich zugesagt wurde.
4.5 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Der Kunde hat nach Meldung der Versandbereitschaft unverzüglich - spätestens nach 14 Tagen - die Ware abzurufen. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungsrechte, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.7 Sofern die Voraussetzungen von 4.6 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.8 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne des § 268 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung entfallen ist.
4.9 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Soweit der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Haftung wegen Schadensersatzes nur auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.10 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.11 Wir haften insbesondere dann nicht für Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung, soweit diese auf unvorhersehbaren außergewöhnlichen Ereignissen, wie Arbeitskämpfen, hoheitlichen Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt beruht.
4.12 Die Verpackung der Ware ist branchenüblich und für den etwaig vom Kunden gewünschten Transport so beschaffen, dass Schäden bei normaler Behandlung
der Ware nicht zu erwarten sind. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis dem Kunden berechnet. Die Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
4.13 Soweit der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. Schadensmeldungen hat der Kunde unverzüglich nach dem Empfang der beschädigten Ware, soweit die Schäden für den Kunden erkennbar sind, uns gegenüber schriftlich zu erstatten sowie nach Art und Umfang zu bezeichnen. Fehlende Ware ist uns in vorbenannter Weise anzuzeigen.
5. Mängelhaftung
5.1 Die Mängelrechte des Kunden, welcher Kaufmann ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verfrachtet wurde.
5.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine solche dem Kunden unzumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
5.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung gegenüber einem Kunden, welcher Unternehmer ist, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Begrenzung der Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden gilt nicht gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist.
5.6 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von 5.3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
5.7 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.8 Den Angaben, welche dem freibleibendem Angebot beigefügt sind, wie Preise, Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern ist keine selbständige Garantie im Sinne des § 443 BGB zu entnehmen.
5.9 Soweit nicht unter 5.1 bis 5.8 etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit der Kunde kein Verbraucher ist.
5.10 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von Kunden, welche Unternehmer sind, beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
5.11 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache.
6. Gesamthaftung
6.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter 5. vorgesehen, ist - unberücksichtigt auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
6.2 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Der Kaufpreis ist nach Rechnungsstellung, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort fällig.
7.2 Soweit mehrere Forderungen gegen den Kunden bestehen, werden die eingehenden Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet.
7.3 Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Voraussetzung für die Gewährung eines Skontos ist, dass bis dahin alle früheren Rechnungen - ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen, beglichen sind. Der Skontobetrag wird auf der Grundlage des Netto-Rechnungsbetrages nach Abzug von Rabatten, Fracht etc. berechnet.
7.4 Wechsel werden nur auf Grund einer gesonderten Vereinbarung von uns akzeptiert. Schecks werden grundsätzlich angenommen, es sei denn, dass Umstände die Annahme rechtfertigen, eine ausreichende Liquidität ist zur Einlösung des Schecks nicht vorhanden. Die Hingabe von Wechseln und Schecks erfolgt grundsätzlich erfüllungshalber. Wechsel und Schecks werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst mit Zahlung gutgeschrieben, so dass erfüllende Wirkung erst dann eintritt. Etwaige mit der Hingabe von Wechseln und Schecks zusammenhängende Kosten sind vom Kunden zu tragen.
7.5 Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall vom Kunden zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unsere Beauftragten eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegen.
7.6 Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.
7.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
7.8 Soweit an der Kreditwürdigkeit des Kunden Zweifel bestehen, sind wir nur zur Leistungserbringung Zug um Zug verpflichtet oder können Sicherheiten verlangen oder, sofern eine ausreichende Sicherung hierdurch nicht zu erreichen ist, vom Vertrag zurücktreten.
8. Eigentumsvorbehaltssicherung
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
8.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Bei Pfändungen hat der Kunde uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.
8.4 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen seinem Abnehmer oder Dritter erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren Verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Soweit dies der Fall ist, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritte) die Abtretung mitteilt.
8.5 Soweit zwischen dem Kunden und dessen Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis (§ 355 HGB) besteht, gilt ferner, dass sich die uns vom Kunden im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen kausalen Saldo bezieht.
8.6 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum bzw. Alleineigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Warenrechnungs-Endbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
8.7 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwerben wir das Mit- bzw. Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig das Miteigentum bzw. Alleineigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8.8 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8.9 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8.10 Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Die Interventionskosten trägt der Kunde.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
9.2 Falls der Kunde, welcher Verbraucher ist, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus den Geltungsbereichen der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
9.3 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
9.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen
Stand: Juli 2003